KRITIS-VO 2.0 wurde im Kabinett durchgewunken

Der Bundestag hat am Mittwoch den Kabinettsentwurf für eine neue Kritis-Verordnung verabschiedet. Soweit den Medien zu entnehmen ist, handelt es sich um die Fassung, die im April veröffentlicht wurde.

https://intrapol.org/wp-content/uploads/2021/04/Anl.1_Referentenentwurf_zweiteAendVO-BSI-KritisV.pdf

In der „Beck-Community“ ist auch eine Lesefassung veröffentlicht, die die Änderungen gegenüber der bisherigen Verordnung darstellt.

https://community.beck.de/2021/04/27/it-sicherheitsgesetz-entwurf-einer-zweiten-verordnung-zur-aenderung-der-bsi-kritisverordnung-bsi-kritisv

Für den Sektor Wasser ist neu geregelt, dass auch Stauanlagen zu den Wassergewinnungsanlagen zählen. Diese waren in der „Grauzone“ der bisherigen Verordnung und sind nun explizit genannt. Ein Absenkung der Schwellenwerte wurde im Sektor Wasser anders als in den Sektoren Energie und IT nicht vorgenommen.