Antwort der Landesregierungzu Großer Anfrage „Digital first oder NRW second“

1299 Seiten umfasst die Antwort der Landesregierung auf die von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE Grünen gestellte Große Anfrage. Deshalb unser Bericht hierzu etwas verspätet.

Wir sind einmal durchgescrollt und greifen hier einige wenige Aspekte heraus, die für unsere Community von Interesse sein könnten, ohne jeden Anspruch auf Vollständigkeit, sondern eher als Teaser, sich selbst reinzulesen bzw. das Paper „abrufbar“ zu machen. 1299 Seiten enthalten viele Hinweise, wie die Landesregierung zu bestimmten Themen der Digitalsierung steht, welche Projekte laufen, wo es demnächst Quantencomputer gibt und wo Kompetenzen zu Blockchain, zu KI und anderen Themen abrufbar sind.

Hier geht es zum Dokument.

 

In Frage 3 ff und ab Seite 345 geht es um das Thema BIM. Konkret geht es darum, wie die Verpflichtung zum Einsatz von BIM bei Bauprojekten des Bau- und Liegenschaftsbetriebes „gelebt wird“.

Hierzu wird zum einen auf das BIM-CC hingewiesen. Das BIM-CC soll Kommunen bei der Einführung von BIM unterstützen und den Technologie- und Innovationstransfer zwischen NRW-Hochschulen und Unternehmen befördern.

Bezogen auf die Frage, wie es gelingt, verpflichtend BIM einzuführen und gleichzeitig kleine Bauunternehmen nicht im Wettbewerb zu benachteiligen, wird festgestellt, dass freiberuflich Tätige (Planer) auch ohne umgesetzte BIM-Projekte teilnehmen dürfen. Es geht weiterhin um den qualifiziertesten Planer und nicht um denjenigen, der „am besten BIM kann“.

Im Straßenbau wird auf den BIM-Masterplan des Bundes verwiesen, der bis 2027 umgesetzt sein soll (wegen der Besonderheiten des Straßenbaus). Der Landesbetrieb Straßenbau lebt den „Open Building Information Modelling“ Gedannekn, sodass keine bestimmte Software vorausgesetzt werde

Originalzitat

zu Frage 10)
Wir werden in den nächsten Jahren alle überbetrieblichen Bildungsstätten des Handwerks und der Industrie modernisieren und ausgewählte Bildungsstätten zu Kompetenzzentren für Aus- und Weiterbildung ausbauen.
zu Frage 12)
Wir werden bis 2020 bis zu 30 Millionen Euro für die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten zur Verfügung stellen.

Ab Frage 191 geht es darum, wo Kompetenzen zu diesem Thema gebündelt sind und wo entsprechende Rechner eingerichtet sind bzw. werden sollen.

In den folgenden Hochschulen in Nordrhein-Westfalen wird in Lehre oder Forschung ein besonderer Schwerpunkt auf das Hochleistungsrechnen gelegt:

 

• Technische Hochschule Aachen
• Universität Bonn
• Technische Universität Dortmund
• Universität Duisburg-Essen
• Universität Düsseldorf
• Fernuniversität in Hagen
• Universität zu Köln
• Universität Münster
• Universität Paderborn
• Universität Siegen
• Universität Wuppertal
• Hochschule Niederrhein

Forschungsaktivitäten im Bereich Höchstleistungsrechner bzw. High Performane Computing sind im Jülich Supercomputing Centre (JSC) gebündelt.  Das Forschungszentrum Jülich wird sich im Rahmen des Gauss Centre for Supercomputing (GCS), dem auch Höchstleistungsrechnenzentren in Garching und Stuttgart angehören, als Standort für den ersten EuroHPC Exascale-Rechner in Deutschland bewerben. In Jülich geht es auch um die Bewerbung für den Bau von Quantencomputern.

 

 

 

Insgesamt sind nach Stand der Großen Anfrage 598 Professuren dem Themenbereich Künstliche Intelligenz und Maschinellem Lernen zuzuordnen. 192 dieser Professuren sind dem technologischen Bereich zugeordnet, die weiteren u.a. Geisteswissenschaften, aber auch Natur- und Ingenieurwissenschaften.