Nachhaltigkeits-Management und -Reporting

Quelle: lebensraumwasser

„Greenwashing bei der Nachhaltigkeit“ hat die EU-Kommission auf den Plan gerufen. Sie hat erhebliche Defizite bei der „Nachhaltigkeit“ und der ESG-Transparenz dazu ausgemacht hat. Daher wird in wenigen Wochen die Corporate Sustainablity Reporting Directive (CSRD) – kurz: Nachhaltigkeitsreporting-Richtlinie – verabschiedet. Terminiert ist die Beschlussfassung für den 17.10.2022. Zum 1.1.2023 muss sie dann in nationales Recht umgesetzt sein. Infolgedessen werden mit den Geschäftsjahren 2024 bis 2026 rund 16.000 deutsche Unternehmen, statt der heute 800, gesetzlich verpflichtet sein, nach verbindlich vorgegebenen ESG-Standards über die Nachhaltigkeit ihrer Geschäftsaktivitäten zu berichten“

Der Richtlinien-Vorschlag zum Nachhaltigkeitsreporting wird den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich ausweiten. Anstelle der bisherigen Beschränkung auf große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mindestens 500 Mitarbeitern, sollen künftig alle Unternehmen ab…

  • 250 Mitarbeitenden im Jahresdurchschnitt,
  • einer Bilanzsumme von 20 Mio. € und
  • einen Umsatz von 40 Mio. €

…über Nachhaltigkeit nach vorgegebenen Standards berichten, wenn zwei dieser drei Größenmerkmale überschritten sind.

Wasserwirtschaft

Demnach werden viele Unternehmen der Wasserwirtschaft und Stadtwerke ab dem Geschäftsjahr 2024 zum Nachhaltigkeits-Reporting verpflichtet sein. Die EU beauftragt eine Kommission zur Festsetzung neuer Regularien, die voraussichtlich im Detailgrad von Internationalen Standards abweichen. Dazu werden detaillierte sind Leistungsindikatoren, also meßbare Größen zu erfassen und mit Zielen zu hinterlegen sein. Besonders die Wasserwirtschaft wird aufgrund der jüngsten Meldungen über ,,Wasserstress-Regionen” in den Fokus rücken.

Welche digitalen Lösungen finden sich zur Erarbeitung von Messdaten im Zuge des Nachhaltigkeit-Reporting? Welche Daten werden in der Wasserwirtschaft relevant sein?

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